Grünschnitt - Feuerwehr Kirf

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Grünschnitt verbrennen:

Das Feuer im Garten, ist es erlaubt oder nicht?

Solche Regelungen unterliegen der Ländergesetzgebung und sind daher von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gibt es ein Landesimmisionsschutzgesetz und eine nachgeschaltete Verordnung, welche besagt, dass gelegentlich ein Grillfeuer entzündet werden kann, wenn dies für die Nachbarschaft keine Gefährdung, Geruchs- oder Rauchbelästigung bedeutet. Daher ist Grillkohle dem Holz, auch wenn es sehr trocken ist, vorzuziehen.

Offene Feuer zum Verbrennen von Grünabfällen aus Wald, Feld und Garten geben immer wieder Anlass zu Beschwerden der Nachbarn. Tatsächlich belasten solche Feuer die Luftreinheit erheblich, indem große Mengen von Feinstaub entstehen. Daneben besteht auch die Gefahr von Wald- und Flurbränden.
Die Verbrennung von Gartenschnitt ist nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen erlaubt, hierfür ist eine Erlaubnis bei der Gemeinde zu beantragen.

Download hier: Verbrennungsanzeige


Das Verbrennen von Abfällen (somit alles, was man in den Mülleimer werfen oder auf die Deponie verbringen muss, z.B. behandeltes Holz, Pappen usw.) ist verboten. Werden Abfälle verbrannt, handelt es sich um eine unerlaubte Abfallbeseitigung, die der Landkreis mit einem Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren ahnden kann und es auch macht."





 
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